Patienteninformationen

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen gerne bei den wichtigsten Fragen weiter. Unser Ziel ist es, Ihnen einen reibungslosen Therapieablauf zu gewährleisten. Vorab finden Sie hier die wichtigsten organisatorischen Informationen. Sollten Fragen zur Therapie etc. offenbleiben, steht Ihnen unter der Telefonnummer ☎ 02241 / 4 78 20 unser Anmeldeteamgerne    zur Seite. Die Anmeldezeiten sind täglich von 9 -12 Uhr und von 15-18 Uhr. Samstags von 10 -12Uhr. Zögern Sie nicht – rufen Sie an.  Wir freuen uns Sie vorab, wie auch während der Therapie, betreuen zu dürfen. Los geht’s:

Terminabsprache:

  • Möchten Sie mit unserer Praxis einen Termin vereinbaren, machen Sie dieses gerne vor Ort oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter ☎ 02241 / 47 82 0.
  • Vorliegen sollte Ihnen dabei die vom Arzt ausgestellte kassenärztliche oder private Verordnung. Beachten Sie bitte, dass kassenärztliche Verordnungen innerhalb von 14 Tagennach Ausstellungsdatum begonnen werden müssen. Rechtzeitige Terminabsprachen sind daher zu empfehlen. So können wir Ihre Therapie sicherstellen. Rufen Sie uns an.

Der erste Termin:

Bitte erscheinen Sie zumersten Termin 10 Minuten vor Ihrem Therapiebeginn in der Praxis, um mit der Anmeldung nötige Formalitäten wie Patientenverträge, Termine etc. in Ruhe besprechen und unterschreiben zu können.

bringen Sie zur ersten Behandlung folgenden Dinge mit:

  • ihre kassenärztliche (muss innerhalb 14 Tage begonnen werden) oder private Verordnung
  • bei Gutscheinbasis bitte den vorhandenen Gutschein
  • ihre Versichertenkarte der Krankenkasse
  • zu jeder Therapie ein großes Handtuch
  • Bargeld, bei gesetzlichen Verordnungen fällt eine anteilige Rezeptgebühr an, welche je nach Therapie unterschiedlich ausfällt. Die Höhe dieses von Ihnen zu tragenden Eigenanteils vom gesamten Rezeptwert teilt Ihnen unser Anmeldekraftgerne mit. Diese ist dann bar in der Praxis beim 1. Termin zu begleichen. Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, bitte den Befreiungsausweis mitbringen.
  • Um eine auf Sie abgestimmte gute Akut /-Vor /- oder Nachbehandlung gewährleisten zu können, bringen Sie bitte ebenfalls alle Ihnen aktuell vorliegenden Arztberichte, Operationsberichte, bildgebende Verfahren (Ausdruck oder DVD) bzw. vorliegende Nachbehandlungspläne mit.

Den ersten Termin eines Rezeptes nutzen wir in unserer Praxis zur physiotherapeutischen Befundung. Hier wird der Therapeut Sie gezielt nach der Einsicht aller uns vorliegenden Unterlagen physiotherapeutisch untersuchen, Nachbehandlungspläne beachten und mit Ihnen zusammen Schritt für Schritt Ziele besprechen und festlegen. Dieses Vorgehen gewährleistet einen klaren Behandlungsverlauf und gibt Ihnen die Möglichkeit noch offene Fragen in geschützter Atmosphäre zu klären.

Terminabsagen:

Da wir eine Bestellpraxis sind und Termine für Sienach Absprache freihalten, beachten Sie bitte bei Terminabsagen folgendes:

  • Bitte sagen Sie Termine nur telefonisch ab, gerne jederzeit auch auf unseren Anrufbeantworter.
  • Termine, die Sie nicht wahrnehmen können müssen mindestens 24 Stunden vorher absagt werden. Dann kann der Termin ohne Kosten für Sie neu terminiert werden.
  • Sollten Sie diese Frist nicht ein halten oder unentschuldigt fehlen, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen, da der freigewordene Termin nicht mehr einem anderen Patienten vergeben werden kann.

Werde ich auch ohne Rezept behandelt?

Wenn es sich um Wellnessmassagen zur Entspannung und Prophylaxe handelt, sind Sie auch ohne Rezept herzlich Willkommen.

Sollte bei Ihnen aber eine gesundheitliche Problematik vorliegen und der Arzt kann Ihnen auf Grund seiner Budgetierung nicht weiter verordnen, können Sie weiterhin Ihre Therapie erhalten. Dann benötigen wir jedoch einvom Arzt ausgefülltes Privatrezept mit der Empfehlung des Arztes über dieWeiterführung derTherapie mit Angaben der Therapieform und Menge. Dabei entstehen in der Regel keine langen Wartezeiten beim Arzt, da der Arzt ja durch die vorhergegangenen Verordnungen über Ihre Problematik Bescheid weiß und das Privatrezept nicht das Budget des Arztes belastet. Sollten Sie Ihre Therapie weiterführen wollen, besprechen Sie es am besten mit dem Arzt, wenn Ihre gesetzlichen Verordnungen zu Ende gehen sollten. Dann können Sie das Rezept meistens telefonisch in der Praxis beantragen und müssen es nur kurz abholen oder die Praxis schickt es Ihnen nach Absprache zu. So entspricht es der Rechtsgrundlage und Sie sparen sich die Mehrwertsteuer, welche wir Ihnen sonst zusätzlich berechnen müssen.